Der Detektiv
Nach Aussagen des Detektivverbandes hat derBerufsdetektiv von heute weder mit dem aus Film und Fernsehen bekannten Klischee, noch etwas mit dem aus den Sechzigern und Siebzigern bekannten Ehedetektiv gemeinsam. Viele Menschen haben nur eine ausschnitthafte Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Berufsdetektivs. Manchen entgehen dadurch wertvolle Vorteile. Der Berufsdetektiv ist aufgrund seiner strengen Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse nicht nur ausführendes Organ bei Sicherheits- und Rechtsproblemen, sondern verfügt dank seiner geprüften Rechtskenntnisse auch über eine funktionelle Beratungskompetenz. Von Berufsdetektiven werden hochqualitative Dienstleistungen erbracht, die auf einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Klienten beruhen. Berufsdetektive sind dem Gesetz und ihrem ausgesprochen hohen Berufsethos verpflichtet. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Klienten und sind von jedem Einfluß frei und unabhängig. Dadurch genießen sie vor Gericht den Status eines neutralen und besonders glaubwürdigen Zeugen (vgl oedv.at).
Tätigkeitsgebiete
Die Beauftragung eines Detektivs kann (wenn auch oft nur in Einzelfällen) eine Alternative zur Beteiligung von Polizei oder Staatsanwaltschaft darstellen. Detektive werden in aller Regel beigezogen, wenn der Auftraggeber kein Interesse an der Einschaltung der staatlichen Institutionen hat, vorerst nur Informationen sammeln möchte, um später auf Basis umfangreicherer Informationen über eine solche Einschaltung zu entscheiden oder offizielle Ermittlungen zu unterstützen. Überwiegend wird der Detektiv in Bereichen beauftragt, in denen die staatlichen Strafverfolgungsbehörden originär nicht tätig werden bzw. nicht werden dürfen. Dies sind in der Regel Fälle des Zivilrechts und hier im speziellen des Familienrechts. Private Auftraggeber schalten Detektive meist für Ermittlungen in Partnerschaftsfragen (Untreue, Fremdgehen), Sorgerechtsangelegenheiten, Erbschaftsfragen, Unterhaltsfragen oder anderen Familienangelegenheiten ein. Von Unternehmen werden Detektive oft für Ermittlungen in Personalangelegenheiten und Wettbewerbsangelegenheiten oder auch zur Überprüfung von Schuldnern des Unternehmens eingesetzt. Oft wird der Detektiv dem Ladendetektiv gleichgesetzt, der jedoch eigentlich eine Bewachungsaufgabe wahrnimmt.
Vor der Beauftragung
Der Detektivverband rät vor der ersten Kontaktaufnahmen zu einer umfassenden Vorbereitung. Stellen Sie alle Unterlagen (Informationen und Fotos über betreffende Personen, Gerichtsakten, Anonyme Briefe, Anrufprotokolle, Abhörprotokolle, Protokolle einer Telefonüberwachung, Vorberichte früher engagierter Detekteien, anwaltliche Korrespondenz, usw.) in Kopie, oder wenn erforderlich, im Original zusammen. Definieren Sie Ihr persönliches Ziel des Auftrages. Überlegen Sie sich, ob sie Teilaufträge erteilen wollen. Legen Sie Ihre Erwartungshaltung dar, ihr Ziel, fragen Sie Ihren Berufsdetektiv nach möglichen und sinnvollen Teillösungen.