Link-ID: 1286 / 20.01.2006
| Vaterschaftstest UnkommerziellSeit etwa fünf Jahren ermöglicht der technische Fortschritt eine bezahlbare überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen auch für den privaten Gebrauch. Zuvor wurden DNA-Analysen hauptsächlich bei polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren verwendet. Mit den sinkenden Kosten für die Analyse der Erbsubstanz boten auch vermehrt private Labore Vaterschafts-, Geschwister- und Abstammungstests an, so dass sich in den letzten Jahren ein florierender Markt entwickelte. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden allein in Deutschland 2004 40.000 Vaterschaftstests durchgeführt . So erhielt das Thema eine gesellschaftliche Brisanz, die sowohl Politiker als auch Juristen seit 2004 in zunehmendem Maße beschäftigte.
Vorläufiger Höhepunkt der gesellschaftlichen und juristischen Beschäftigung mit Vaterschaftstests war das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 2005 , über welches alle Medien bis hin zu den Tagesthemen und dem Spiegel ausführlich berichteten. Der BGH beschäftigte sich mit der Frage der juristischen Verwertbarkeit so genannter \'heimlicher\' Vaterschaftstests. \'Heimlich\' bedeutet hier, dass DNA-Material des Kindes ohne dessen Zustimmung, bzw.ohne die Zustimmung der Mutter zur Prüfung an ein Labor gegeben wird. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher \'heimlich\' durchgeführte Vaterschaftstest keinen Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage begründe. Er stellte fest, dass die DNA-Analyse des genetischen Materials eines Menschen ohne dessen Wissen und Zustimmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausformung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze (Art. 2 Abs. 1 GG). Dieses Grundrecht stehe nicht hinter dem Recht des Klägers auf Kenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens seiner Vaterschaft zurück.
Der weiteren Argumentation des Klägers, dass die Weigerung des Kindes, in Abstammungsgutachten einzuwilligen, ein Anfangsverdacht darstelle, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Der BGH bestätigte damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts. Die gesellschaftlichen Diskussion über dieses Thema wird jedoch weiterhin geführt. Vor allem Verfechter von Vater- und Männerrechten sehen in diesem Urteil ein Symbol für die untergeordnete Rolle, die der Mann im Familienrecht spiele. Denn im Gegensatz zur Mutter, die sich ihrer Mutterschaft sicher sein kann, bleibt den Vätern oft nur das Vertrauen in die Aussage der Mutter ihres Kindes.
Stellen Männer ihre Vaterschaft offen in Frage, kann dies zu einer enormen Belastungsprobe für die Familie und die Beziehung werden. Eine naturgegebene Sicherheit gibt es für die Väter nicht. Es wäre aber technisch machbar, einen routinemäßigen DNA-Vergleich bei der Geburt eines Kindes einzuführen. Schon Aristoteles behauptete: \'Mütter lieben ihre Kinder mehr, als Väter es tun, weil sie sicher sein können, dass es ihre sind.\' Die zweifelnden Väter werden von den finanzkräftigen privaten Laboren unterstützt. Deren Motivation ist klar: die heimlichen Vaterschaftstests sind ihre \'Cash-Cow\'! So erzielte allein die Marktführerin humatrix AG - im vergangenen Jahr einen einstelligen Millionenumsatz nur mit anonymen Vaterschaftstests. |