Link-ID: 4860 / 02.06.2007
| Rentenberater Sommer und KollegenDie Rentenberater der Kanzlei Sommer und Kollegen helfen Ihnen in Beitrags- und Rentenfragen der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung sowie in Schwerbehindertenverfahren. Rentenberater Sommer hat eine weitere gerichtliche Zulassung als Versicherungsberater für die außergerichtliche Durchsetzung von Berufsunfähigkeitsrenten, Unfallrenten, Krankentagegeld. Als Rentenberater sind wir gerichtlich zugelassen und geprüft, unabhängige Vertreter der Interessen unserer Mandanten, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden, für unsere Tätigkeit haftpflichtversichert, unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Stuttgart, ein Organ der Rechtspflege und unterliegen der Schweigepflicht.
Die Rentenberatungskanzlei Sommer und Kollegen befasst sich in Baden-Württemberg unter anderem mit folgenden Tätigkeiten: Hilfe bei der Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren bei jeweiliger Prüfung der Chancen in den jeweiligen Verfahren, Statusverfahren von Geschäftsführenden Gesellschaftern und mitarbeitende Ehegatten, Statusverfahren der arbeitnehmerähnlichen Selbständigen, Dozenten, Künstler, Beratung von Existenzgründern bezüglich der Notwendigkeit der weiteren Beitragszahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung, mögliche Versorgungslücken aufzeigen und Lösungsmodelle in Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Versicherungsberater entwickeln, Erstellen von Altersteilzeitmodelle für den optimalen Rentenbeginn bzw. Modelle des frühzeitigen Rentenbeginns über Arbeitslosengeld, Strategien entwickeln für die Reduzierung von Rentenabschlägen, Beratung von Hausfrauen bezüglich Versorgungslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung und Lösungsmöglichkeiten, Optimierungsberatung von teilzeitbeschäftigten Mütter hinsichtlich der Möglichkeit einer Rentensteigerung, Beantragung von Erziehungsrenten bei Scheidungsfällen nach dem 1.7.77 bei Tod des geschiedenen Partners, Hinterbliebenenrente an den früheren Ehegatten bei Scheidung vor dem 1.7.77, Hilfe bei Ablehnung in Widerspruchsverfharen, Klage- und Berufungsverfahren, Prüfen von Vormerkungsbescheiden und Rentenbescheide auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit, Beratung in Angelegenheiten des Versorgungsausgleichs in Bezug auf Prüfung der Rentenauskünfte der Rentenversicherungsträger und Hilfe bei der Beantragung der Ausgleichsrenten bei schuldrechtlichem Versorgungsausgleich, Hilfe bei der Beantragung einer Schwerbehinderung sowie Beantragung von Merkzeichen bei Ablehnung Prüfen der Chancen eines Rechtsmittelverfahren, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren, Hilfe bei der Beantragung von Renten wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit bei Berufsgenossenschaften, Unterstützung im Widerspruchsverfahren, Klage- und Berufungsverfahren bei jeweiliger Prüfung der Chancen in den jeweiligen Verfahren.
Unsere Kanzlei unterstützt bundesweit Mandanten mit Schmerzkrankheiten (Fibromyalgie) in den Verfahren bei Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. In den jeweiligen Rechtsmittelverfahren - Widerspruch - Klage - Berufung - wird zunächst beim Rentenversicherungsträger bzw. Gericht um Akteneinsicht gebeten. Nach Akteneinsicht wird entschieden ob das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat und dann bei positivem Votum der Widerspruch, die Klage oder Berufung begründet. Grundsätzlich empfiehlt es sich bei leichten bis mittelschweren Fibromyalgiesyndromen zunächst das Rehaverfahren vorzuschalten nach dem Grundsatz Reha vor Rente.
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