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Thema: Home » Gesellschaft & Politik » Recht » Österreichisches Patentamt Region: Österreich » Wien » Wien Details für Link 2638 "Österreichisches Patentamt" |
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Link-ID: 2638 / 07.08.2006
| Österreichisches Patentamtnnovationen sind die Triebfeder jedes Wirtschaftssystems und Grundlage für unternehmerischen Erfolg. Der Schutz von Innovationen ist der Auftrag des österreichischen Patentamts, der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Österreich. Erfolgreiche Konzepte und technische Entwicklungen laden dazu ein, imitiert zu werden. Wir bieten eine wirksame Absicherung, indem wir Sie mit temporären Schutzrechten mit Monopolcharakter ausstatten. Als das nationale Kompetenzzentrum sichert das österreichische Patentamt den für die Wahrung Ihrer legitimen Interessen notwendigen Schutz mit Patent und Schutzzertifikat sowie Gebrauchsmuster für Erfindungen als auch mit dem Schutz von Marken und Mustern.
Die Marke ist ein Unternehmenskennzeichen, das Waren und Dienstleistungen verschiedener Unternehmen voneinander unterscheidet. Sie gibt dem Konsumenten die Möglichkeit, ein Produkt eines bestimmten Herstellers oder Anbieters im Geschäftsleben zu identifizieren. Dem Unternehmer dient die Marke als Abgrenzungsmittel im geschäftlichen Verkehr gegenüber anderen Anbietern sowie als unentbehrliches Marketingtool. Rechtlich gesehen ist die Marke ein selbständiges Vermögensrecht.
Mit einem Patent oder einem Gebrauchsmuster können nur Sie die Erfindung nutzen und dadurch andere von der betriebsmäßigen Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch ohne Ihre Zustimmung ausschließen. Natürlich können Sie dieses Recht auf andere durch Verkauf oder Lizenzen übertragen. Patent und Gebrauchsmuster sind territoriale, d.h. nationale Schutzrechte und gelten daher nur in jenen Staaten, für die sie erteilt wurden.
Im modernen Wirtschaftsleben richtet sich der Kaufentschluss der Konsumenten sehr oft nach dem Design eines Produktes. Das Design können Sie, wenn es neu ist, durch Anmeldung eines Musterrechtes schützen lassen. Durch den Musterschutz wird das Aussehen (= für das Auge wahrnehmbare Merkmale) eines gewerblichen Erzeugnisses geschützt, nicht jedoch eine hinter dem Produkt steckende Idee, Erfindung, das Erzeugungsverfahren oder ähnliches. Das Musterrecht gewährt Ihnen Schutz gegen Nachahmung Ihres Designs. |
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