Link-ID: 5125 / 01.08.2007
| DOPING RadsportNach dem Anti-Doping-Bundesgesetz obliegt der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung (ÖADC) die Information der am Sport interessierten Öffentlichkeit und Akteure (Sportler, Betreuer, Sportfunktionäre usw.) über wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Bereich Anti-Doping. Beim Doping werden folgende drei Gruppen unterschieden: verbotene Wirkstoffe, nicht erlaubte Methoden, die angewendet werden können, um die Leistung des Sportlers zu steigern, Wirkstoffe, die bestimmten Einschränkungen unterliegen. Die Gruppe der verbotenen Wirkstoffe unterteilt sich: in Stimulanzien, Narkotika, Anabolika, Diuretika sowie Peptid- und Glykoproteinhormone. Verboten sind weiterhin auch alle Stoffe, die in ihrer Wirkung oder chemischen Struktur mit den oben genannten Stoffen verwandt sind.
Die meisten der angeführten Punkte dieser Informationspflicht betreffen Informationen, die an anderer Stelle dieser Homepage bzw. in eigenen Anti-Doping-Dokumenten ausführlich erläutert werden. Das Österreichische Anti-Doping Comité bietet auf seiner Seite Informationen über:
1. Verbotene Wirkstoffe und verbotene Methoden gemäß § 14 2. Gesundheitliche Folgen von Doping 3. Anti-Doping-Regelungen nationaler und internationaler Sportverbände 4. Einrichtungen, die zur Anordnung von Dopingkontrollen berechtigt sind 5. Auswahl von nationalen Wettkämpfen und Sportlern zur Dopingkontrolle durch das ÖADC
6. Dopingkontrollverfahren 7. Diziplinarmaßnahmen nationaler und internationaler Sportverbände 8. Kostenersatz für positive Dopingkontrollen 9. Anti-Dopingbestimmungen im Arzneimittelgesetz (BGBl. Nr. 185/1983) - Novelle 1 (BGBl. Nr. 33/2002) bzw. Novelle 2 (BGBl. Nr. 35/2004) |