Link-ID: 1728 / 07.05.2008
Bundesministerium für Justiz - BMJ - ÖsterreichMuseumstraße 7 1070 WienWienÖsterreich » www.bmj.gv.at Telefon: 01 / 52 1 52 Fax: 01 / 52 1 52-2730 Geo-Koordinaten Breitengrad: 48.202209 Längengrad: 16.349028
| Bundesministerium für Justiz - BMJ - ÖsterreichDie Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist.
Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, die Justizanstalten (Strafvollzugsanstalten und gerichtliche Gefangenenhäuser) und die Bewährungshilfe.
Gerichte sind auf Grund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige, unabsetzbare, unversetzbare, unparteiliche und nur an die Rechtsordnung gebundene Richter über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen sowie über strafrechtliche Anklagen nach einem förmlichen Verfahren entscheiden.
Staatsanwaltschaften sind besondere, von den Gerichten getrennte Behörden, die vor allem die öffentlichen Interessen in der Strafrechtspflege wahrzunehmen haben. Das umfasst vor allem die Anklageerhebung und Anklagevertretung im Strafprozess.
Justizanstalten sind die zum Vollzug von Freiheitsstrafen zuständigen Einrichtungen, von denen in Österreich 28 bestehen. Auch die zur Betreuung bedingt verurteilter und entlassener Strafgefangener eingerichteten Bewährungshilfeeinrichtungen gehören zur Justiz. Deren Aufgaben sind zwar weitgehend an eine private Vereinigung übertragen, diese stehen jedoch unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz.
Alle österreichischen Gerichte sind Bundesdienststellen. Länder sind nach unserer Bundesverfassung nicht berechtigt, Gerichte einzurichten.
An der Spitze der Justizverwaltung steht die Bundesministerin für Justiz; ihr ist das Bundesministerium für Justiz beigeordnet. Wie alle Bundesminister gehört auch die Bundesministerin für Justiz zu den obersten Verwaltungsorganen des Bundes, ist Mitglied der Bundesregierung und hat für ihr Ressort die politische Koordinations- und Leitungsfunktion sowie die oberste Aufsicht über alle dazugehörenden Dienststellen. |