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Immobilien Kauf

Vor dem Kauf einer Wohnung sollten jedenfalls folgende Überlegungen zu folgenden Punkten getroffen werden: Generelle Überlegungen zum Objekt (Haus oder Wohnung, Alleineigentum oder Miteigentum, Neubau oder Altbestand), Größe und Ausstattung des Objektes (Anzahl und Orientierung der Räume, Veränderbarkeit der Wohnung, Nebenflächen bzw Zubehör (Balkon, Terrasse, Kellerabteil), Abstellplätze für KFZ, Heizungsart, Wärmeschutz, Querlüftung (Fenster nach zwei Himmelsrichtungen), Be- und Entlüftung), der Wohnung zugeordnete Umgebung (Privatgartenanteil, Gartenhof, Allgemeinflächen), Zugang zur Wohnung (Stiegenhaus (Beleuchtung), Lift, Länge der Wohnwege und Gänge, Niveaudifferenz der Wohnwege und Gänge), Gemeinschaftseinrichtungen und -dienste (Waschküche, Trockenraum, Müllplatz, Abstellraum für Fahrräder oder Kinderwagen, Kinderspielplatz, Besucherparkplätze), Entfernungen, Infrastruktur (Stadt oder Land, Nahversorger, nächster Supermarkt, Arzt, Apotheke, Kindergarten, Schule, Naherholungsgebiet, Arbeitsplatz, Öffentliche Verkehrsmittel), Kostenüberlegungen (finanzielle Schmerzgrenze (inkl. aller Nebenkosten), Versicherungen, sonstige Aufwendungen, evtl Auto oder Zweitauto anzuschaffen)

Anfallende Nebenkosten
 
Beim Kauf einer Liegenschaft in Österreich fallen zahlreiche Nebenkosten an, die in der Regel zu Lasten des Käufers gehen. Die Bemessungsgrundlage für die Nebenkosten bildet meist der Kaufpreis des Objektes. Folgende Nebenkosten sind zu beachten: 3,5% Grunderwerbsteuer, 1% Eintragungsgebühr (Grundbuch), 2,5% Honorar für den Vertragserrichter exkl. USt (rund), Beglaubigungskosten und Barauslagen (individuell), 3 % Maklergebühr exkl. USt, 0,8% Kreditgebühr für Bankdarlehen bei einmaliger Verfügung oder Vertragsdauer 1-5 Jahre; im Übrigen 1,5%, 1,2% Pfandrechtseintragungsgebühr, Anteilige Kosten des Nutzwertgutachtens (bei Verschaffung von Wohnungseigentum), 1% Rechtsgeschäftsgebühr bei einer allfälligen Bürgschaft

Der Vertrag und seine Errichtung

Bei der Errichtung eines Vertrages sollten Sie sich jedenfalls von einem geschulten Juristen beraten lassen. Folgende Punkte sollten dabei jedenfalls zur Sprache kommen, Name und Adressen der Vertragsparteien, genaueste Beschreibung des Kaufgegenstandes, Kaufpreis, Zahlungsvereinbarung, Bestellung eines Treuhänders, Konkreter Übergabetermin, Konventionalstrafe (zB für verspätete Übergabe), Sicherungsmaßnahmen für den Käufer , Rangordnung, Vormerkung des Eigentums, Bankgarantie, Bankbürgschaft, ...), Absicherung des Käufers für allfällige Förderungsablehnung, Vertragliches Rücktrittsrecht des Käufers, Allfällige Aufklärungspflicht des Bauträgers, Gewährleistung, Kostenvereinbarung für die Tätigkeit des Vertragserrichters und Treuhänders
Immobilien

 


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Immobilien

In dieser Kategorie finden Sie Informationen über Immobilien, also Wohnung, Haus, Loft, Dachgeschossausbau, Garconnaire, Baugrund, Zinshaus, Badegrund, ... und deren Vermittlung (Immobilienmakler) bzw Neuerrichtung (Bauträger).




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